Marc Sperrer

Marc Sperrer, LL.M

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Lehrbeauftragter für Versicherungsrecht
Master of Laws im Verkehrs-, Straf- und Versicherungsrecht

  • Versicherungsrecht

    Rechtsanwalt und Fachanwalt Marc Sperrer ist Ihre erfahrene Anlaufstelle, wenn Sie im Versicherungsrecht fachkundig und kompetent beraten und vertreten werden wollen.


    Bei Eintreten eines Versicherungsfalls erwarten Sie eine zügige Regulierung, seien es Entschädigungsansprüche nach einem Brandschaden oder Leistungen aus der Unfallversicherung wegen eines erlittenen Dauerschadens. Oftmals sehen Sie erst dann, ob der Versicherer hält, was er verspricht. Sinnvoll kann aber bereits eine Beratung vor Abgabe der Schadensmeldung sein, damit die Weichen von Beginn an richtig gestellt werden. 


    Wenn Sie bei Abschluss eines Versicherungsvertrages schlecht beraten wurden und der Versicherer deshalb nicht oder nicht vollständig leistet, kann Ihnen ein Schadensersatzanspruch gegen den Versicherungsvermittler zustehen.


    Bei Streitigkeiten mit Ihrem Versicherer und/oder Versicherungsvermittler sind Sie auf die Unterstützung fachkundiger Rechts-/Fachanwälte angewiesen. Da das Versicherungsrecht nicht zur Standardausbildung der Juristen gehört, kennen sich viele Rechtsanwälte auf diesem Fachgebiet nicht aus. Herr Rechtsanwalt Sperrer wird daher häufig auch von Berufskollegen zu Rate gezogen, wenn diese nicht mehr weiter wissen.


    Optimale Betreuung eines Mandanten unter Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist dabei stets das primäre Ziel. Sollte jedoch ein Gerichtsverfahren notwendig sein, können Sie mit Herrn Sperrer auf einen Prozess erfahrenen Anwalt bauen, der sich in dieser Spezialmaterie des Versicherungsrechts bestens auskennt.


    Herr Rechtsanwalt Marc Sperrer ist zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein.

  • Verkehrsrecht

    Von der Unfallregulierung mit und ohne Personenschaden, über die Verteidigung im Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren bis hin zur Beratung bei MPU-Anordnungen berät Sie Herr Rechtsanwalt Marc Sperrer ausführlich und kompetent. Als Master of Laws verfügt er auch im Verkehrsrecht über überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung, die er gewissenhaft in die Beratung und Vertretung einfließen lässt. 


    Zum Bereich des Verkehrszivilrechts gehört dabei nicht nur die Anspruchsanmeldung nach einem Verkehrsunfall, sondern auch die Durchsetzung von Ansprüchen aus Pkw Kauf- und Reparaturverträgen. Die Durchsetzung eigener Ansprüche ist dabei oftmals schwieriger, als auf den ersten Blick gemutmaßt. Versicherer sind z.B. zu Kosteneinsparungen gezwungen und kürzen daher oftmals unberechtigt Ansprüche mit vermeintlich gut klingenden Argumenten. Lassen Sie sich daher nicht auf das Angebot einer Werkstatt oder des Versicherers ein, wonach Ihnen diese Unterstützung bei der Eigenregulierung anpreisen. Es ist auf jeden Fall ratsam, sich beraten zu lassen, bevor »das Kind in den Brunnen gefallen« ist. Behalten Sie einfach Ihr gutes Recht! Verweisen Sie schon am Unfallort auf Ihren Verkehrsanwalt, statt sich in Widersprüche zu verstricken.


    Außerdem werden Sie von uns auch im Führerscheinrecht sowie in allen Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen optimal vertreten und verteidigt. Wichtig ist hier vor allem, dass Sie uns unverzüglich nach einem Unfall oder dem Zugang eines behördlichen Schreibens anrufen. Belehrt Sie die Polizei als "Beschuldigter" gilt: "Ohne meinen Anwalt sage ich nichts."


    Herr Rechtsanwalt Marc Sperrer ist auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

  • Medizinrecht

    Behandlungsfehler kommen täglich vor und die Dunkelziffer ist hoch. Unter einem Behandlungsfehler versteht man Eingriffe von Ärzten und Zahnärzten, die nicht nach den aktuellen Grundsätzen und Regeln der Medizin erfolgt sind und zu gesundheitlichen Schäden geführt haben. Das kann schon mit einem Aufklärungsfehler beginnen oder einer unterlassenen Befunderhebung bis hin zu einer nicht fachgerecht durchgeführten Operation. 


    Gerade nach einem Behandlungsfehler ist man meist ratlos und voller Verzweiflung. Selbst nicht beteiligte Ärzte scheuen einen Vorwurf an einen Berufskollegen und Sie sehen sich vor scheinbar unüberwindbaren Hindernissen. Hinzu kommt, dass die Versicherer der Ärzte sich gezielt weigern, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu zahlen. Die Versicherer sind finanzstark, haben einen langen Atem und wähnen sich daher auf einer sicheren Position.


    Nur wenn Sie sich nicht fachkundig beraten und vertreten lassen, ist diese Strategie des Versicherers erfolgreich.


    Das Leistungsspektrum umfasst die Erstberatung bei Verdacht eines Behandlungsfehlers, die Anforderung von Patientenunterlagen, Vertretung im selbständigen Beweisverfahren, Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie weiteren Schadenspositionen. Die Abklärung dieser Ansprüche und vor allem die Frage, wer was zu beweisen hat, ist häufig schwierig. Zögern Sie daher nicht, lassen Sie sich von uns fachkundig beraten.

  • Mietrecht

    Wir beraten Sie zum Wohnungseigentumsrecht ebenso wie im Mietrecht u.a. zu den Themen Kündigung, Schönheitsreparaturen und Mängeln, Kaution und Mieterhöhung sowie Betriebskosten . Egal ob MIeter oder Vermieter, wir wahren individuell Ihre rechtlichen Interessen. 


    Zum Leistungsspektrum zählen u.a. die Erstellung und Prüfung von Mietverträgen, außergerichtliche Beratung und Vertretung bei Mietstreitigkeiten, z.B. bei Zahlungs-, Kündigungs- und Räumungsklagen, als auch die persönliche Begleitung bei Übergabeterminen.


    Herr Rechtsanwalt Marc Sperrer und Frau Rechtsanwältin Dr. Catharina Landwehr stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. 

Beruflicher Werdegang:
2003
Freier Mitarbeiter als Diplom Jurist in Münchner Kanzlei für Versicherungsrecht.

2005
Zulassung zur Anwaltschaft und Beginn der selbständigen Tätigkeit in der Kanzlei Rechtsanwälte Sperrer, Bette & Collegen (vormals Prof. Nauschütt & Collegen).

2006
Lehrauftrag an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen im Fachbereich Versicherungsrecht.

2009
Aufnahme eines Masterstudiengangs in den drei Fachanwaltsgebieten Verkehrs-, Straf- und Versicherungsrecht als Maßnahme einer übergeordneten Weiterqualifizierung.

2011
Erwerb des akademischen Grades Master of Laws (LL.M.) - Fachbereiche Verkehrs-, Straf- und Versicherungsrecht.

2013
Erwerb der Berechtigung zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Versicherungsrecht"

Mitgliedschaften:

Deutscher Anwalt Verein (DAV e.V.)
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV e.V.
Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV e.V.
APRAXA eG

Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des DAV e.V.
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