Sie haben von Ihrem Arbeitsgeber eine Kündigung erhalten?
Dann müssen Sie rasch handeln, um die verbleibende Frist von drei Wochen ab Erhalt Ihrer Kündigung sachgerecht zu nutzen und beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Bei einer Erstberatung verschaffe ich mir zunächst einen ersten Überblick über die aktuelle Situation und beraten Sie für die nächsten Schritte.
Es gibt viele Dinge, die ein Arbeitgeber bei einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses beachten muss:
- Einhaltung der Formalia
- Verfahrensabläufe (muss ein Betriebsrat angehört werden, benötigen Sie die Zustimmung von Dritten, etc.?)
- gibt es ausreichende Kündigungsgründe, muss vorher eine Sozialauswahl durchgeführt werden?
Ich stehe Ihnen bei und berate Sie umfassend.
Haben Sie eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten?
Dies ist noch kein Grund zur Aufregung. Häufig sind Abmahnungen nämlich gar nicht wirksam.
Ich berate Sie gerne, prüfe die Wirksamkeit und leite ggf. die weiteren Schritte für Sie ein.
Ich berate und unterstütze Sie bei der Ausarbeitung und Erstellung von Arbeitsverträgen.
Außerdem bin ich Ihnen auch bei der Überprüfung Ihrer bestehenden oder auch neuen Arbeitsverträge behilflich.
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen immer noch nicht Ihr Gehalt bezahlt, oder Sie haben Überstunden geleistet, die Ihnen nicht (vollständig) bezahlt wurden? Ich überprüfe Ihre Ansprüche und mache diese für Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich geltend.
Sind Sie mit der Formulierung Ihres Zeugnisses unzufrieden? Befürchten Sie Formulierungen, die Sie benachteiligen? Ich überprüfe Ihr Arbeitszeugnis und unterstütze Sie sowohl außergerichtlich als auch beim Arbeitsgericht.
Der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern ist im Bundesurlaubsgesetz klar geregelt. Oft sind diese Regelungen jedoch nicht bekannt und werden vom Arbeitgeber nicht eingehalten. Ich mache Ihre Ansprüche für Sie geltend und beraten Sie ausführlich.
Im Arbeitsrecht bedeutet der Begriff "Mobbing" fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Anfeindungen, Schikanen oder diskriminierende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf von der Rechtsordnung nicht gedeckt sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Recht, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen.
Grundsätzlich hat der gemobbte Arbeitnehmer bei Tätlichkeiten, Beleidigungen, Verbreitung von Gerüchten, die den Betroffenen verächtlich machen, sexuellen Belästigungen und Nötigungen durch Arbeitskollegen die Möglichkeit, die Unterlassung zu verlangen. Darüber hinaus sind auch strafrechtliche Schritte möglich.
Zudem kann der Betroffene von seinem Arbeitgeber velangen, dass dieser in geeigneter Weise auf die mobbenden Kollegen einwirkt, um das Mobbing zu unterbinden.
Besteht ein Betriebsrat, kann auch dort eine Beschwerde eingereicht werden.
Sind Ihnen Betriebsklima, langjährige Mitarbeiter und harmonische Teamarbeit wichtig? Kommt es dennoch zu Konflikten, bietet die Mediation eine hervorragende Alternative zur gerichtlichen Konfliktbewältigung.
Die außergerichtliche Streitschlichtung ist eine ernsthafte und sinnvolle Methode, Ihre Streitigkeit langfristig aus dem Weg zu räumen.
Als Mediator kann ich Sie auch bei dieser Art der Streitniederlegung ausführlich beraten und unterstützen.
Ja, Sie können Ihren Rechtsanwalt frei auswählen.
Dieses Recht der freien Anwaltswahl ist sogar gesetzlich in § 127 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) niedergeschrieben.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen meist nur die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechneten Kosten. Ich rechne meine Mandate nach diesem Gesetz ab und daher ist eine Anerkennung meiner Rechnungen kein Problem.
Bevor Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsstreit verbindlich übernimmt, ist bei Ihrer Versicherung eine sogenannte Deckungszusage einzuholen. Die Anfrage dazu, können gerne Sie direkt an Ihre Versicherung stellen oder aber sie teilen uns Ihre Versicherungsdaten mit und dann übernehmen wir dies für Sie.