Wurden Sie beim Kauf Ihrer Finanzanlage richtig beraten?
Auch Bankberater müssen ihre Kunden objektgerecht und anlegergerecht beraten. Das heißt Sie müssen über alle entscheidungsrelevanten Aspekte der Kapitalanlage informiert werden.
Ihre Wünsche Anlageziele und Ihr bereits vorhandenes Wissen müssen dabei berücksichtigt werden.
Wir prüfen ob hiergegen Verstoßen wurde und machen Ihre Schadensersatzansprüche ggf. geltend.
Hat Ihnen Ihre Bank eine verlustreiche Kapitalanlage empfohlen?
Vielleicht hat Ihre Bank dafür hinter Ihrem Rücken für die Vermittlung der Anlage eine Provision erhalten und deshalb Sie nur unzureichend beraten.
Bestehende Schadensersatzanforderungen machen wir gerne für Sie außergerichtlich oder gerichtlich geltend.
Möchten Sie die Verwaltung Ihres Vermögens in die Hände einer Bank legen?
Vorher sollten Sie die Verträge rechtlich prüfen lassen, um späteren Ärger zu vermeiden.
Auch prüfen wir, ob Ihre Bank die vereinbarten Anlagerichtlinien eingehalten hat.
Ja, Sie können Ihren Rechtsanwalt frei auswählen.
Dieses Recht der freien Anwaltswahl ist sogar gesetzlich in § 127 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) niedergeschrieben.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen meist nur die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechneten Kosten. Ich rechne meine Mandate nach diesem Gesetz ab und daher ist eine Anerkennung meiner Rechnungen kein Problem.
Bevor Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsstreit verbindlich übernimmt, ist bei Ihrer Versicherung eine sogenannte Deckungszusage einzuholen. Die Anfrage dazu, können gerne Sie direkt an Ihre Versicherung stellen oder aber sie teilen uns Ihre Versicherungsdaten mit und dann übernehmen wir dies für Sie.