Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

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Wir unterstützen Unternehmer, Gesellschafter und Gesellschaftsorgane in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere auch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Hier präsentieren wir Ihnen eine Auswahl unserer Leistungen. Sollte Ihre Leistung nicht enthalten sein, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen

    Sie möchten eine Gesellschaft gründen? Wir beraten Sie bei Ihrer Wahl der für Ihre Wünsche günstigten Rechtsform. Zudem finden wir die geeigneten Formulierungen, um Ihre Einflussmöglichkeiten auf die Gesellschaft individuell sicherzustellen und Ihre Haftung sachgerecht zu begrenzen.

  • Änderungen von Gesellschaftsverträgen/Satzungen

    Aus verschiedensten Gründen wünschen Sie neue Regeln für Ihre Gesellschaft. So können zum Beispiel die Aufnahme neuer Gesellschafter oder neue Tätigkeiten Ihrer Gesellschaft eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags/Satzung erforderlich machen. Hierbei beraten wir Sie individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und begleiten den gesamten Änderungsprozess.

  • Umwandlungen

    Ändert sich die Tätigkeit Ihrer Gesellschaft und soll hierfür eine neue Rechtsform genutzt werden.? Wir beraten Sie bei der Wahl/Änderung der Gesellschaftsform und begleiten Sie bis zum wirksamen Abschluss der Umwandlung.

Zuständiger Anwalt

Franz X. Bette

Rechtsanwalt und Mediator
Mehr über mich
Informationen zu Rechtsschutzversicherungen
Da sehr viele unserer Mandanten eine Rechtsschutzversicherung haben und zu diesem Thema immer wieder Fragen aufkommen, habe wir hier die häufigsten Fragen beantwortet. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie sich gerne bei uns melden (Kontakt).
  • Kann ich meinen Rechtsanwalt frei auswählen?

    Ja, Sie können Ihren Rechtsanwalt frei auswählen.

    Dieses Recht der freien Anwaltswahl ist sogar gesetzlich in § 127 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) niedergeschrieben.


  • Welche Kosten werden übernommen?

    Rechtsschutzversicherungen übernehmen meist nur die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechneten Kosten. Ich rechne meine Mandate nach diesem Gesetz ab und daher ist eine Anerkennung meiner Rechnungen kein Problem.

  • Deckungsanfrage

    Bevor Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsstreit verbindlich übernimmt, ist bei Ihrer Versicherung eine sogenannte Deckungszusage einzuholen. Die Anfrage dazu, können gerne Sie direkt an Ihre Versicherung stellen oder aber sie teilen uns Ihre Versicherungsdaten mit und dann übernehmen wir dies für Sie.


Sie haben Fragen oder wollen einen Termin mit uns vereinbaren?
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