Sie möchten eine Gesellschaft gründen? Wir beraten Sie bei Ihrer Wahl der für Ihre Wünsche günstigten Rechtsform. Zudem finden wir die geeigneten Formulierungen, um Ihre Einflussmöglichkeiten auf die Gesellschaft individuell sicherzustellen und Ihre Haftung sachgerecht zu begrenzen.
Aus verschiedensten Gründen wünschen Sie neue Regeln für Ihre Gesellschaft. So können zum Beispiel die Aufnahme neuer Gesellschafter oder neue Tätigkeiten Ihrer Gesellschaft eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags/Satzung erforderlich machen. Hierbei beraten wir Sie individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und begleiten den gesamten Änderungsprozess.
Ändert sich die Tätigkeit Ihrer Gesellschaft und soll hierfür eine neue Rechtsform genutzt werden.? Wir beraten Sie bei der Wahl/Änderung der Gesellschaftsform und begleiten Sie bis zum wirksamen Abschluss der Umwandlung.
Ja, Sie können Ihren Rechtsanwalt frei auswählen.
Dieses Recht der freien Anwaltswahl ist sogar gesetzlich in § 127 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) niedergeschrieben.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen meist nur die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechneten Kosten. Ich rechne meine Mandate nach diesem Gesetz ab und daher ist eine Anerkennung meiner Rechnungen kein Problem.
Bevor Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsstreit verbindlich übernimmt, ist bei Ihrer Versicherung eine sogenannte Deckungszusage einzuholen. Die Anfrage dazu, können gerne Sie direkt an Ihre Versicherung stellen oder aber sie teilen uns Ihre Versicherungsdaten mit und dann übernehmen wir dies für Sie.