Behandlungsfehler kommen täglich vor und die Dunkelziffer ist hoch. Unter einem Behandlungsfehler versteht man Eingriffe von Ärzten und Zahnärzten, die nicht nach den aktuellen Grundsätzen und Regeln der Medizin erfolgt sind und zu gesundheitlichen Schäden geführt haben. Das kann schon mit einem Aufklärungsfehler beginnen oder einer unterlassenen Befunderhebung bis hin zu einer nicht fachgerecht durchgeführten Operation.
Gerade nach einem Behandlungsfehler ist man meist ratlos und voller Verzweiflung. Selbst nicht beteiligte Ärzte scheuen einen Vorwurf an einen Berufskollegen und Sie sehen sich vor scheinbar unüberwindbaren Hindernissen. Hinzu kommt, dass die Versicherer der Ärzte sich gezielt weigern, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu zahlen. Die Versicherer sind finanzstark, haben einen langen Atem und wähnen sich daher auf einer sicheren Position.
Nur wenn Sie sich nicht fachkundig beraten und vertreten lassen, ist diese Strategie des Versicherers erfolgreich.
Das Leistungsspektrum umfasst die Erstberatung bei Verdacht eines Behandlungsfehlers, die Anforderung von Patientenunterlagen, Vertretung im selbständigen Beweisverfahren, Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie weiteren Schadenspositionen. Die Abklärung dieser Ansprüche und vor allem die Frage, wer was zu beweisen hat, ist häufig schwierig. Zögern Sie daher nicht, lassen Sie sich von uns fachkundig beraten.