Sie werden wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt? Ihnen wird das Herunterladen oder Hochladen von Filmen, Musik, Software oder Computerspielen in Tauschbörsen vorgeworfen (Filesharing). Bevor Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, sollten Sie diese von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne sind wir für Sie da.
Werden in den Medien (Rundfunk, Zeitung usw.) über Sie Unwahrheiten verbreitet? Sind Sie einer Schmähkritik ausgesetzt? Dies müssen Sie nicht hinnehmen und können Unterlassung verlangen. Ihre berechtigten Ansprüche setzen wir professionell außergerichtlich und vor den Gerichten durch.
Unabhängig davon, ob im Internet, in Zeitung, Fernsehen oder einer sonstigen Veröffentlichung Ihr Persönlichkeitsrecht (Ehrverletzung, Beleidigung, Namensrecht, etc.) verletzt wurde, können Sie dagegen vorgehen und künfige Unterlassung sowie Schadensersatz fordern. Wir helfen Ihnen dabei.
Werden Ihre Fotografien oder Bilder ohne Ihre Erlaubnis unberechtigt von Dritten verwendet? Sie können gegebernenfalls nach der Vorschriften des Urhebersschutzgesetz dagegen vorgehen. Sowohl Unterlassungs- als auch Schadensersatzansprüche machen wir für Sie geltend.
Ja, Sie können Ihren Rechtsanwalt frei auswählen.
Dieses Recht der freien Anwaltswahl ist sogar gesetzlich in § 127 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) niedergeschrieben.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen meist nur die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechneten Kosten. Ich rechne meine Mandate nach diesem Gesetz ab und daher ist eine Anerkennung meiner Rechnungen kein Problem.
Bevor Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsstreit verbindlich übernimmt, ist bei Ihrer Versicherung eine sogenannte Deckungszusage einzuholen. Die Anfrage dazu, können gerne Sie direkt an Ihre Versicherung stellen oder aber sie teilen uns Ihre Versicherungsdaten mit und dann übernehmen wir dies für Sie.