Von der Unfallregulierung mit und ohne Personenschaden, über die Verteidigung im Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren bis hin zur Beratung bei MPU-Anordnungen berät Sie Herr Rechtsanwalt Marc Sperrer ausführlich und kompetent. Als Master of Laws verfügt er auch im Verkehrsrecht über überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung, die er gewissenhaft in die Beratung und Vertretung einfließen lässt.
Zum Bereich des Verkehrszivilrechts gehört dabei nicht nur die Anspruchsanmeldung nach einem Verkehrsunfall, sondern auch die Durchsetzung von Ansprüchen aus Pkw Kauf- und Reparaturverträgen. Die Durchsetzung eigener Ansprüche ist dabei oftmals schwieriger, als auf den ersten Blick gemutmaßt. Versicherer sind z.B. zu Kosteneinsparungen gezwungen und kürzen daher oftmals unberechtigt Ansprüche mit vermeintlich gut klingenden Argumenten. Lassen Sie sich daher nicht auf das Angebot einer Werkstatt oder des Versicherers ein, wonach Ihnen diese Unterstützung bei der Eigenregulierung anpreisen. Es ist auf jeden Fall ratsam, sich beraten zu lassen, bevor »das Kind in den Brunnen gefallen« ist. Behalten Sie einfach Ihr gutes Recht! Verweisen Sie schon am Unfallort auf Ihren Verkehrsanwalt, statt sich in Widersprüche zu verstricken.
Außerdem werden Sie von uns auch im Führerscheinrecht sowie in allen Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen optimal vertreten und verteidigt. Wichtig ist hier vor allem, dass Sie uns unverzüglich nach einem Unfall oder dem Zugang eines behördlichen Schreibens anrufen. Belehrt Sie die Polizei als "Beschuldigter" gilt: "Ohne meinen Anwalt sage ich nichts."
Herr Rechtsanwalt Marc Sperrer ist auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.