Bereits beim Abfassen von Verträgen sollten Ihre Rechte und Pflichten genau beschrieben werden. Dies erleichtert es später Konflikte zu vermeinden. Sollten dennoch Konflikte entstehen, setzen wir Ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten durch.
Haben Sie beim Kauf eine mangelhafte Lieferung erhalten?
Wir machen Ihre Gewährleistungsansprüche geltend und vertreten Ihre Rechte gegenüber dem Verkäufer.
Behauptet ein Käufer, er habe von Ihnen eine fehlerhafte Lieferung erhalten?
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Abwehr von unberechtigt gegen Sie erhobenen Gewährleistungsansprüchen.
Sie haben ein Werk (z.B. Reparatur, Handwerkerleistung, etc.) oder eine Dienstleistung in Auftrag gegeben und sind mit deren Ausführung nicht zufrieden?
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Leistungs- und Gewährleistungsansprüche.
Dabei vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten.
Wir beraten Sie zu Ansprüchen im Zusammenhang mit der Durchsetzung bzw. Abwehr von gesetzlichen und vertraglichen Schadensersatzansprüchen. Dies beinhaltet zum Beispiel Sachschäden, Vermögensschäden, Personenschäden und Schmerzensgeldforderungen.
Ja, Sie können Ihren Rechtsanwalt frei auswählen.
Dieses Recht der freien Anwaltswahl ist sogar gesetzlich in § 127 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) niedergeschrieben.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen meist nur die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechneten Kosten. Ich rechne meine Mandate nach diesem Gesetz ab und daher ist eine Anerkennung meiner Rechnungen kein Problem.
Bevor Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsstreit verbindlich übernimmt, ist bei Ihrer Versicherung eine sogenannte Deckungszusage einzuholen. Die Anfrage dazu, können gerne Sie direkt an Ihre Versicherung stellen oder aber sie teilen uns Ihre Versicherungsdaten mit und dann übernehmen wir dies für Sie.